Rettungsgasse

Bei Unglücksfällen auf mehrspurigen Straßen haben die Einsatzkräfte oftmals Mühe den Einsatzort schnellstmöglich erreichen zu können. Volle Straßen werden immer dann zum Problem, wenn im Ernstfall keine sogenannte Rettungsgasse gebildet wird. Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss. Wir zeigen Ihnen wie sie funktioniert.

Spurige Straßen


Die Rettungsgasse wird auf zweispurigen Autobahnen und Straßen zwischen der linken und rechten Fahrbahn gebildet. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge auf der linken Spur soweit wie möglich nach links ausscheren und die rechten Fahrzeuge soweit wie möglich nach rechts fahren. Hier soll auch der Standstreifen mitbenutzt werden.

Spurige Straßen

Rettungsgasse wird auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Straßen zwischen der äußersten linken Fahrspur und allen anderen Fahrspuren gebildet. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur ganz nach links fahren. Alle anderen Fahrzeuge auf den anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts. Auch hier soll der Standstreifen mitbenutzt werden.

Achtung!

Die Rettungsgasse ist nicht nur bei Unfällen auf Autobahnen Pflicht. Auch wenn es sich “nur” um eine Überlastung der Straßen handelt muss die Rettungsgasse gebildet werden, sodass im Einsatzfall die Einheiten zügig durch den Verkehr kommen.